Röteln
Junge Frauen, vor allem diejenigen mit Kinderwunsch, sollten prüfen, ob ein ausreichender Impfschutz gegen Röteln besteht. Impfschutz ist gegeben, wenn zwei Impfungen erfolgt sind. Bei fehlendem Impfschutz besteht die Möglichkeit einer Nachimpfung oder Überprüfung des Impfschutzes.
Die Rötelninfektion ist eine Viruserkrankung, die mild verläuft mit kleinfleckigem, manchmal auch juckendem Ausschlag, Gelenkschmerzen, geringem oder keinem Fieber und Lymphknotenschwellung.
Das Hauptproblem stellt die Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft dar. Hier kann die Infektion zur Fehl- oder Frühgeburt führen, weiterhin sind Fehlbildungen des Feten möglich, wie z. B. Taubheit, Linsentrübung des Auges, Herzfehler oder Hirnschädigung.
Erreger: Röteln-Virus
Übertragung: Tröpfcheninfektion
Inkubationszeit: 14 bis 23 Tage
Symptome:
Meist nur leichter Krankheitsverlauf mit Schwellungen der Lymphknoten und Hautausschlag. Häufig keine Symptome trotz Infektion.
Impfschutz:
Impfschutz ist gegeben, wenn zwei Impfungen durchgeführt wurden.
Impfreaktionen:
Gelenkentzündungen; sehr selten Krampfanfälle, neurologische Komplikationen. Selten örtliche Reaktionen.
Schutzrate: Ca. 95 Prozent.
Schutzdauer: Nach erfolgter Grundimmunisierung Jahrzehnte.