Krebsfrüherkennung Basisleistungen
Jede Frau hat mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf eine jährliche Untersuchung, die von der Krankenkasse erstattet wird:
vom Beginn des 20. Lebensjahres an zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:
- Anamnese, Messung des Blutdrucks
- Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Dazu wird ein Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal durchgeführt und die entnommenen Zellen anschließend mikroskopisch untersucht ("Cytologie", PAP-Test) - Tastuntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr zur Früherkennung von Brustkrebs:
- Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen
Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr zur Früherkennung von Darmkrebs:
- Tastuntersuchung des Enddarmes
- Durchführung eines Schnelltests auf verstecktes Blut im Stuhl (Hämoccult)
Zusätzlich ab dem 55. Lebensjahr:
einmalige Beratung und Motivation zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (Darmkrebs).
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer weiteren Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs:
- alle zwei Jahre einen Okkultbluttest oder
- alternativ zweimal im Abstand von mindestens 10 Jahren eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen zu lassen.
Neue Krebsvorsorgerichtlinien ab 2020:
Am 01.01.2020 startete das neu organisierte Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen.
Die jährliche klinische Untersuchung des inneren Genitals gehört auch bei diesem Programm zum Angebot der Krebsfrüherkennung.
Frauen zwischen 20 und 34 Jahren erhalten bei der jährlichen gynäkologischen Kontrolle einen zytologischer PAP-Abstrich.
Je nach Ergebnis sind weitere Untersuchungen vorgesehen.
Regelmäßige Einladungen
Künftig erhalten Frauen zwischen 20 und 65 Jahren regelmäßig eine Einladung von ihrer Krankenkasse zur Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm auf Gebärmutterhalskrebs. Frauen können die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen aber auch ohne diese Einladung und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch nehmen.
Neu ist der Anspruch auf ein kombiniertes Screening ab 35 Jahren
alle drei Jahre wird ein Kombinationstest, bei dem ein Abstrich auf HP-Viren und auf Zellveränderungen untersucht wird, durchgeführt. Der sogenannte Ko-Test bietet mehr Sicherheit als der vorherige alleinige Abstrich.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_40827.php
Rechtliche Grundlagen
• Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
• Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA
Versicherteninformationen des G-BA
• Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Versicherteninformation für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
• Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Versicherteninformation für Frauen ab 35 Jahren
